Inhaltsverzeichnis
Zwischenlager für Ersatzbrennstoffe und Restabfälle – Logistische und technische Aspekte –
Karl J. Thomé-Kozmiensky
Zwischenlagerung von Abfällen und Ersatzbrennstoffen in Niedersachsen
Hans-Heinrich Sander
Planung und Recht
Wie lange noch müssen Restabfälle und Ersatzbrennstoffe zwischengelagert werden?
Christian Böllhoff und Holger Alwast
Kosten der durch unzureichende Behandlungskapazität notwendigen Zwischenlagerung – Sorgen eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers –
Hubert Baier
Wer haftet für die Kosten der Zwischenlagerung?
Andrea Versteyl
Erfordernis der Anpassung der TA Siedlungsabfall an die realen Entsorgungsverhältnisse?
Wolfgang Klett
Strafrechtliche Risiken der Zwischenlagerung von Abfällen
Andrea Versteyl und Anne-Louise Schümer
Planung von Zwischenlagern für Ersatzbrennstoffe und Restabfälle
Nils Oldhafer
Stoffstrommanagement für Abfallverbrennungsanlagen mit Zwischenlagerung
Rolf Kaufmann, Dirk Zachäus und Sebastian Heinemann
Die Notifizierung von Abfallexporten in Nachbarländer
Jörg Rüdiger
Brandschutz und Versicherung
Brandinferno in Abfallzwischenlagern – Kann eine drohende Umweltkatastrophe verhindert werden? –
Margot Ehrlicher
Brandschutztechnische Untersuchungen bei der Lagerung von Ersatzbrennstoffen für die Zementindustrie
Roland Pomberger, Alexander Curtis und Harald Raupenstrauch
Was ist bei der Zwischenlagerung von Abfällen und Ersatzbrennstoffen versicherbar?
Harry Weschenbach
Anhang
Abfallwirtschafts Fakten 10: Eckpunkte für technische Anforderungen an Restabfallzwischenlager
Wolfgang Bräcker
Abfallwirtschafts Fakten 13.1: Brandschutz in Abfallzwischenlagern
Wolfgang Bräcker
Richtlinie über den Brandschutz bei der Lagerung von Sekundärstoffen aus Kunststoff – Kunststofflager-Richtlinie –
Runderlass des Ministeriums für Bauen und Wohnen des Landes Nordrhein-Westfalen
Vorwort
Die Zwischenlagerung von Restabfällen und Ersatzbrennstoffen ist eine in diesem Umfang unerwartete Herausforderung für die Akteure der Abfallwirtschaft und hat ihre Ursachen in der zum 1. Juni 2005 wirksam gewordenen Abfallablagerungsverordnung und, wie sich jetzt herausstellt, in der unzureichenden Vorbereitung auf diesen Termin.
Die Behandlungskapazität der Abfallbehandlungsanlagen wurde im Vorfeld – unter anderem von der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall – als ausreichend prognostiziert. Einige Störgrößen wurden jedoch nicht ins Kalkül einbezogen.
Es hätte vielleicht genügend Restabfallbehandlungskapazität zur Verfügung gestanden, wenn den öffentlich-rechtlichen Entsorgungspflichtigen nicht zusätzlich Gewerbeabfälle zur Beseitigung angedient worden wären, die zuvor als Abfälle zur Verwertung nur scheinverwertet wurden, wenn alle mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlagen zum angekündigten Zeitpunkt die volle Leistung gebracht hätten und wenn alle zusätzlich geplanten Verbrennungsanlagen pünktlich zum Stichtag fertiggestellt worden wären.
Die Hersteller von Ersatzbrennstoffen hatten sich nicht oder zu spät um deren Verwertung gekümmert. Sie nahmen an, die potentiellen Verwerter hätten nur auf diesen Brennstoff gewartet. Folgerichtig zeigen sich jetzt die Konsequenzen der Fehleinschätzung. Die Betreiber von Zement- und Kohlekraftwerken stellen hohe Ansprüche an die Ersatzbrennstoffqualität, damit ihre Prozesse und Produkte nicht gefährdet werden. Eigens für Ersatzbrennstoffe konzipierte Industriekraftwerke stehen nicht in ausreichender Zahl zur Verfügung.
Als Konsequenz dieser Fehleinschätzung müssen zunehmende Mengen unbehandelter Restabfälle und Ersatzbrennstoffe zwischenlagert werden, und das noch einige Jahre, bis ausreichende Behandlungsanlagen errichtet sein werden. Es wird noch einige Zeit dauern, bis diese zur Verfügung stehen werden. Bis dahin werden wir uns intensiv mit der Zwischenlagerung beschäftigen müssen.
Die Situation wird sich entspannen, wenn in den nächsten Jahren die derzeit geplanten Abfallverbrennungsanlagen und Ersatzbrennstoffkraftwerke den Betrieb aufnehmen werden. Auch ist die Hoffnung nicht unbegründet, dass die meisten – also nicht alle – mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlagen den geplanten Durchsatz in absehbarer Zeit erreichen werden.
Für Restabfälle werden genügende Behandlungskapazitäten für etwa 2008 prognostiziert. Auch für Ersatzbrennstoffe werden zurzeit Industriekraftwerke mit voraussichtlich ausreichender Kapazität geplant, wobei allerdings regelmäßig vorausgesetzt wird, dass für ihre Übernahme erhebliche Zuzahlungen geleistet werden.
Werden diese Erwartungen Realität, werden die großen Zwischenlager auch abgebaut werden. Allerdings wird weiterhin die Notwendigkeit bleiben, für die Auslastung der Behandlungsanlagen kleine Zwischenlager vorzuhalten, damit Schwankungen des Restabfall- und Ersatzbrennstoffaufkommens ausgeglichen werden können.
Wir werden uns daher weiterhin mit den Problemen der Zwischenlagerung befassen müssen, um zu technisch und wirtschaftlich optimalen Lösungen zu kommen. Dabei sollen die Beiträge in diesem Buch helfen.