Unabhängige Behördengutachter als Instrument zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren
„Für eine Vielzahl von Anlagen sind in Deutschland nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) aufwändige Genehmigungsverfahren notwendig, die je nach Anlage und Standort vielfach die Erteilung weiterer Genehmigungen, Erlaubnisse, Bewilligungen usw. einschließen oder in geson- derten Verfahren erforderlich machen. Bei Abfallverbrennungsanlagen, die der 17. BImSchV und […]