Verbrennungsaschen und Ersatzbaustoffverordnung – rechtliche Aspekte
„Ab dem 1.1.2029 wird die Rückgewinnung von Phosphor (P-Rückgewinnung) durch die dann in Kraft tretende novellierte AbfKlärV (nachfolgend: AbfKlärV 2029) verbindlich gefasst, konkretisiert und erweitert. Ab diesem Stichtag trifft Betreiber von Klärschlammverbrennungs- und Klärschlammmitverbrennungsanlagen, in denen Klärschlämme mit einem P-Gehalt von 20 g/kg TS und mehr eingesetzt werden, gemäß § 3 Abs. 2 AbfKlärV 2029 […]
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