“Im Grunde kann aufgrund des dynamischen Themas derzeit nur ein Zwischenfazit gezogen werden: Die Digitalisierung der Abfallwirtschaft führt zu vielfältigen neuen Betätigungsfeldern bereits etablierter Player am Markt. Gleichzeitig ist zu erwarten, dass die starke IT-Lastigkeit dieser neuen Geschäftsmodelle auch neue Marktteilnehmer entstehen lässt und so zu einer weiteren Diversifizierung des Marktes beitragen wird.
Der Implementierung neuer Industrie 4.0-Geschäftsmodelle in der Abfallwirtschaft stehen aber auch einige Hürden entgegen. Allen voran ist die dogmatische Einordnung der relevanten Verträge häufig schwierig und führt zu einer hohen rechtlichen Unsicherheit. Dieses Risiko sollte durch eine klare Leistungsbeschreibung abgefangen werden. In diesem Zuge sollte auch die Anforderung an die notwendige Datensicherheit vertraglich geregelt werden. Zudem sollten sich die Parteien mit den für sie jeweils einschlägigen Regelungen intensiv vertraut machen und insbesondere die fortschreitende Entwicklung der Technik in diesem Bereich beobachten. Andernfalls drohen haftungsrechtliche Konsequenzen, die gerade kleine Unternehmen schnell an die Grenzen ihrer finanziellen Spielräume bringen können. Zuletzt sollte nicht übersehen werden, dass die IoT-Dienstleister nach Vertragsbeendigung dazu verpflichtet sind, die bei Dritten erhobenen Daten an diese herauszugeben. Beachten die Parteien jedoch u.a. diese Grundlagen, steht einer erfolgreichen Transformation der Abfallwirtschaft nichts mehr entgegen.”