“Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat in seinem Landesraumentwicklungsprogramm (LEP) 2005 [1] innerhalb des Küstenmeeres (Zwölf-Seemeilen-Zone) der deutschen Ostsee zwei Eignungsräume zur Offshore-Windenergienutzung ausgewiesen. Außerhalb dieser marinen Eignungsgebiete für Windenergieanlagen dürfen im Küstenmeer keine Windenergieanlagen errichtet werden.”
Dateityp:
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Erneuerbare Energien 1, Weitere Themen