Behandlung von Sonderabfällen 2

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DAS BUCH: Die Sonderabfallproblematik wird in der Öffentlichkeit durch aktuelle Ereignisse mit meist negativen Schlagzeilen ins Bewusstsein gebracht. Für den Fachmann stellt sich die Situation auch nicht gut dar, sie ist durch folgende Randbedingungen gekennzeichnet:

  • Die Zeit von der Planung bis zur Inbetriebnahme beträgt mindestens zehn Jahre. Davon beansprucht insbesondere – neben den technisch begründeten Zeiten für Planung und Bau – das Genehmigungs­verfahren, für das heute regelmäßig mit der langwierigen Ausschöpfung des Rechtswegs zu rechnen ist, etliche Jahre.
  • Die Sonderabfall-Deponiekapazität wird sich in den nächsten Jahren weiter verringern. Deponie­volumen kann durch Vorbehandlung eingespart werden, dafür aber werden Behandlungsanlagen benötigt, siehe oben!
  • Der Sonderabfall-Export wird zunehmend erschwert- und dies ist auch verständlich. Es kann auf Dauer nicht akzeptiert werden, daß unsere strengen Bestimmungen durch den Export der Abfälle in Länder mit niedrigen Umweltschutzstandards unterlaufen werden. Auch das Argument der Not durch die über­langen und quälenden Bewilligungsverfahren kann nicht akzeptiert werden. Nur wenn die Kompetenz der Behandlung für bestimmte Sonderabfälle im Ausland größer als im Inland ist, ist der Export dieser Abfälle annehmbar. Aber die Kontrolle der Sonderabfallbehandlung muß auch im Ausland möglich sein.
  • Durch Erkennen und Behandeln von Altlasten stehen zusätzliche Sonderabfälle in bislang nicht gekannten Qualitäten und Quantitäten zur Behandlung an. Die Behandlungskapazität für diese Abfälle ist erst recht nicht vorhanden. Die für die Sanierung ausgegrabenen Sonderabfälle müssen zwischen­gelagert werden, bis in etwa einem Jahrzehnt die Behandlungsanlagen zur Verfügung stehen.
  • Zur Zeit wird eine TA Abfall erarbeitet, die Richtlinien für die Behandlung der Sonderabfälle darstellen soll. Über alle wesentlichen Aspekte des Sonderabfall-Handlings beraten Arbeitsgruppen. Bis diese Richtlinien endgültig verabschiedet sind, wird die Unsicherheit über die richtigen Konzepte nicht aus­geräumt sein.
  • Die schon im Abfallwirtschaftsprogramm festgeschriebenen und im Bundesimmissionsschutzgesetz und Abfallgesetz formulierte Forderung nach Abfallvermeidung und -verminderung ist ein langwieriger Prozess, der das Sonderabfallaufkommen zur Zeit nicht merkbar beeinflusst.

Dabei ist der Begriff Sonderabfall im Gesetz verbindlich nicht definiert. Es wird mit Hilfskonstruktionen gearbeitet, als Sonderabfälle werden demnach betrachtet:

  • Abfälle, die wegen ihrer Art und Menge nicht mit Haushaltsabfällen beseitigt werden können;
  • Allgemein gemäߧ 11 Abs. 3 AbfG oder kraft behördlicher Anordnung im Einzelfall gemäߧ 11 Abs. 2 AbfG nachweispflichtige Abfälle; dies schließt die gefährlichen Abfälle nach § 2 Abs. 2 AbfG ein;
  • Gefährliche Abfälle gemäß der Bestimmungs-Verordnung nach § 2 Abs. 2 AbfG.

Die Mitarbeiter in· fur die Entsorgung zuständigen Firmen und Institutionen sowie die politischen Ent­scheidungsträger befinden sich in wenig beneidenswerter Lage. Wesentliche Informationen – insbeson­dere auch über den Stand der Beratung bei der TA Abfall – bietet dieses Buch. 55 Referenten – auch die Obleute der Arbeitsgruppen zur TA Abfall – berich­ten in 54 Beiträgen über den Stand der Beratung, die Zielrichtung der künftigen Entwicklung und über tech­nische Lösungen. Hier wird ein wesentlicher Beitrag zur Beseitigung des Informationsdefizits gegeben.

Gewicht 1,5 kg
Größe 21,5 × 16 × 5 cm
Erscheinungsjahr

1988

Herausgeber

Karl J. Thomé-Kozmiensky

ISBN

978-3-924511-29-6

Seiten

1079

Format

Hardcover

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