Marktparität erneuerbarer Energie aus Wind und Photovoltaik

“Die aktuell im Einsatz befindliche fixe Einspeisevergütung – Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) – für regenerative Energien hat zum Ziel die derzeitig am Spotmarkt unwirtschaftlichen Technologien solange zu fördern, bis diese über ihre Lernkurve die notwendige Kostendegression für die Wettbewerbsfähigkeit am Markt erreicht haben. Ab diesem Zeitpunkt besitzen EEG-Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien grundsätzlich die unternehmerische Chance, dass die Anlagen am Markt wirtschaftlich einsetzbar sind und nicht im EEG vermarktet werden müssen. Die Marktparität ist erreicht, wenn die Erlöse der handelsseitigen Stromvermarktung mit der Mindestvergütung des EEG gleichziehen. Davon abzugrenzen ist der Begriff der Netzparität. Die Netzparität ist erreicht, wenn es für Endkonsumenten wirtschaftlich sinnvoll wird Stromeigenbedarf durch Erzeugung aus der EEG-Anlage zu decken. Die Netzparität berücksichtigt neben dem Strommarktpreis zusätzlich die eingesparten Netzentgelte.”

Dateityp: pdf
Kategorien: Erneuerbare Energien 1, Weitere Themen
Schlagwörter: 2009
Autor: Knut Schrader, Ralf Schemm
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